Kapitalmaßnahmen

Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals

Die ordentliche Hauptversammlung der DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin, („Gesellschaft“) vom 08. Juli 2009 hat u.a. beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 24.777.966,00 um EUR 12.388.983,00 auf EUR 12.388.983,00, eingeteilt in 12.388.983 auf den Inhaber lautende Stückaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00, herab zu setzen. Die Kapitalherabsetzung erfolgt zum Ausgleich von Wertminderungen in Höhe von EUR 11.847.202,39 und zum Zweck der Einstellung in die freie Kapitalrücklage der Gesellschaft nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von EUR 541.780,61 und erfolgt durch die Zusammenlegung der Aktien nach § 229 Abs. 3 i. V. m. § 222 Abs. 4 Satz 2 AktG im Verhältnis 2 zu 1 durch Zusammenlegung von jeweils zwei auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung festzulegen.

Mit der Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse über die Herabsetzung des Grundkapitals und Neueinteilung des Aktienkapitals in das Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg am 15. Juli 2009 ist die Kapitalherabsetzung und die entsprechende Satzungsänderung wirksam geworden.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist in Form von Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG zentral hinterlegt wurden. Die Miteigentumsanteile an den Globalurkunden sind den Aktionären durch ihre depotführenden Institute in Form von girosammelverwahrten Anteilen gutgeschrieben.

Am 5. August 2009 abends nach Börsenschluss werden die girosammelverwahrten Anteile durch die depotführenden Institute im Verhältnis 2:1 zusammengelegt. Für je 2 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE0005513907) werden unsere Aktionäre eine neue konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 (ISIN DE000A0Z23G6) erhalten. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen (ISIN DE000A0Z23H4) ergeben, werden sich die depotführenden Institute auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich bemühen. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Gesellschaft sind nicht vorgesehen.

Die Preisfeststellung für die 12.388.983 aus der Kapitalherabsetzung resultierenden konvertierten Aktien mit der geänderten ISIN DE000A0Z23G6 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse wird am 6. August 2009 aufgenommen.