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Corporate Governance Kodex

 

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex 

Den Verhaltensempfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der geltenden Fassung vom 15. Mai 2012 wurde und wird mit Ausnahme der nachstehenden Abweichungen entsprochen:

1. Bei Hauptversammlungen besteht keine Möglichkeit zur Briefwahl. Die Aktionäre können seit jeher Weisungen zur Stimmabgabe an einen von der Gesellschaft gestellten Stimm-rechtsvertreter erteilen. Die Ausübung des Stimmrechts ist damit für alle Aktionäre die an der Hauptversammlung nicht teilnehmen, leicht möglich. Eine Briefwahl würde dagegen administrativen Mehraufwand und zusätzliche Kosten bedeuten. (2.3.3 DCGK)

2. Die D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat sieht keinen Selbstbehalt vor, da dies im Hin-blick auf die moderate Höhe der Aufsichtsratvergütung zur Verhaltenssteuerung weder angemessen noch erforderlich erscheint. (3.8 DCGK)

3. Ausschüsse des Aufsichtsrats werden nicht gebildet. Bei einem Aufsichtsrat der nur aus drei Mitgliedern besteht kann jede Sachfrage, die eine Mitwirkung des Aufsichtsrats erfor-dert, unter unmittelbarer Einbindung aller Aufsichtsratsmitglieder erfolgen. Eine Steigerung der Effizienz der Aufsichtsratstätigkeit ist durch eine Ausschussbildung bei dieser Sachla-ge nicht zu erwarten. (5.3.1 bis 5.3.3 DCGK)

4. Die Zwischenberichte werden nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öf-fentlich zugänglich gemacht. Die Veröffentlichung erfolgt jeweils im Rahmen der gesetzli-chen Fristen. Eine frühere Veröffentlichung ließe sich, auch angesichts verschiedener nicht börsennotierter Tochter- und Beteiligungsgesellschaften im Ausland, nur mit deutlich erhöhtem personellen und organisatorischen Aufwand und damit nur mit erheblichen Mehrkosten erreichen. (7.1.2 DCGK)

Berlin,  den 12. Dezember 2012

 

Für den Aufsichtsrat                        Für den Vorstand

 

Wolf-D. Gramatke                           Prof. Peter L.H.  Schwenkow                           

Aufsichtsratsvorsitzender                Vorstandsvorsitzender    
  

Dokumente
14.11.2011 Erklärung zum Corporate Governance Kodex (PDF 7 KB) Online verfügbar
20.05.2011 Erklärung zum Corporate Governance Kodex (PDF 18 KB) Online verfügbar
14.12.2010 Erklärung zum Corporate Governance Kodex (PDF 5 KB) Online verfügbar
17.12.2009 Erklärung zum Corporate Governance Kodex (PDF 16 KB) Online verfügbar
17.12.2008 Erklärung zum Corporate Governance Kodex (PDF 14 KB) Online verfügbar
19.12.2007 Erklärung zum Corporate Governance Kodex (PDF 14 KB) Online verfügbar
14.12.2006 Erklärung zum Corporate Governance Kodex (PDF 15 KB) Online verfügbar
27.02.2006 Erklärung zum Corporate Governance Kodex (PDF 40 KB) Online verfügbar