Häufige Fragen

Die Anleihe kann über Ihre Depotbank oder Ihren Broker mittels Zeichnungsfunktionalität „Direct Place“ der Deutsche Börse AG gezeichnet werden. Der Ausgabebetrag beträgt 100 % des Nennwertes.

Verwenden Sie zum Kauf (Order-Art „Kauf“) entweder die „International Securities Identification Number“ (ISIN) NO0012487596 oder die „Wertpapierkennnummer“ (WKN) A351VB. Als Börsenplatz geben Sie „Frankfurt“ ein.

Wählen Sie anschließend den Nominalbetrag, den Sie anlegen möchten. Die Stückelung liegt bei 1.000,00 Euro nominal je Schuldverschreibung. Die jeweils geltenden Gebühren für einen Kauf der Anleihe werden individuell von Ihrer Depotbank oder Ihrem Broker abgerechnet.

Die Schritte im Detail:

  • Die Zeichnung erfolgt über Ihre Depotbank
  • Die Order-Art ist ‚Kauf‘
  • Verwenden Sie die ISIN NO0012487596
  • Geben Sie ‚Frankfurt‘ als Börsenplatz an
  • Wählen Sie den Nominalbetrag, den Sie anlegen möchten; die Stückelung liegt bei 1.000 Euro nominal je Schuldverschreibung
  • Gültigkeit: bis Zeichnungsende (voraussichtlich 27. Juni 2023, 12:00 Uhr MEZ)
  • Erst nach erfolgter Zuteilung wird die Anleihe zum Ausgabepreis nach Zeichnungsende in Ihr Depot gebucht

Die Zuteilung der Schuldverschreibungen der Anleihe 2023/2026 erfolgt im freien Ermessen der Emittentin.

Weitere Informationen zur Zeichnung von Wertpapieren über die Börse im nachfolgendem Erklärfilm: https://www.youtube.com/watch?v=KFQhZKOjtms

Vereinzelt kann es vorkommen, dass Depotbanken Zeichnungen über Direct Place der Deutsche Börse AG nicht (rechtzeitig) ermöglichen. In diesem Fall besteht für Anleger, die DEAG-Anleihen 2018/2023 (ISIN: DE000A2NBF25) in Ihrem Depot haben, die Möglichkeit, über die sogenannte Mehrerwerbsoption DEAG-Anleihen 2023/2026 neu zu zeichnen. Die Mehrerwerbsoption ist Teil eines Umtauschangebotes, bei dem Inhaber der DEAG-Anleihe 2018/2023 (auch als Umtauschschuldverschreibungen bezeichnet) die Möglichkeit haben, die auslaufende Anleihe 2018/2023 in die „neue“ DEAG-Anleihe 2023/2026 umzutauschen. Anleger, die davon Gebrauch machen möchten, können innerhalb der Umtauschfrist in schriftlicher Form unter Verwendung des über ihre Depotbank zur Verfügung gestellten Formulars oder in sonstiger schriftlicher Form über ihre Depotbank ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Schuldverschreibungen abgeben. Falls ein Depot bei einer anderen Depotbank besteht, kann dieses ggf. für eine Zeichnung genutzt werden.

Die Zeichnung ist ab einem Nennbetrag von 1.000,00 Euro möglich. Ab dieser Summe kann der Nennbetrag in Tausenderschritten auf ein Vielfaches erhöht werden.

Die Laufzeit der Anleihe beträgt 3 Jahre, vom 12. Juli 2023 bis zum 12. Juli 2026.

Es wird ein fixer Zinssatz für die Anleihe gezahlt. Dieser Zinssatz liegt bei 8,00 % p.a. Zinssatz und Nettoemissionserlös wurden den Anleihegläubigern in einer Zins- und Volumenfestsetzungsmitteilung mitgeteilt.

Die Zinsen sind nachträglich am 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres bis zum Ende der Laufzeit zu zahlen. Die Zinszahlung ist erstmalig am 31. Dezember 2023 fällig und letztmalig am 12. Juli 2026 fällig.

Die Anleihe wird im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) gehandelt. Zudem wird innerhalb von sechs Monaten nach Begebung der Anleihe die Einbeziehung in das Nordic ABM, einen von der Börse Oslo organisierten und betriebenen selbstregulierten Marktplatz, beantragt. Die Aufnahme des Handels in den Schuldverschreibungen im Open Market ist seit 12. Juli 2023 möglich. Die DEAG behielt sich jedoch vor, bereits vor dem 12. Juli 2023 einen Handel in den Schuldverschreibungen per Erscheinen zu ermöglichen.

Bei den angebotenen Wertpapieren handelt es sich um unverbriefte, nicht nachrangige, nicht besicherte Schuldverschreibungen mit einem festen Zinssatz.

Inhaber der DEAG-Anleihe 2018/2023 haben die Möglichkeit, die auslaufende Anleihe 2018/2023 in die DEAG-Anleihe 2023/2026 umzutauschen.

Umtauschwillige Inhaber der Umtauschschuldverschreibungen können über ihre Depotbank innerhalb der Umtauschfrist in schriftlicher Form unter Verwendung eines über ihre Depotbank zur Verfügung gestellten Formulars ein Angebot zum Umtausch ihrer Umtauschschuldverschreibungen gegenüber der Emittentin abgeben. Detaillierte Informationen finden Sie im Wertpapierprospekt unter www.deag.de. Ferner haben die Inhaber der Umtauschschuldverschreibungen, die am Umtauschangebot teilnehmen, die Möglichkeit, über den Umtausch hinausgehende, zusätzliche DEAG-Anleihen 2023/2026 zu zeichnen. Diese Mehrerwerbsoption ist als Teil des Umtauschangebots ebenfalls auf der Internetseite der Emittentin (www.deag.de) im Bereich Investoren und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Umtausch ist nicht verpflichtend. Inhaber der DEAG-Anleihe 2018/2023, die nicht am Umtausch teilnehmen, erhalten weiterhin den bisherigen Zinssatz. Die Emittentin hat jedoch die Möglichkeit und Absicht, die DEAG-Anleihe 2018/2023 vorzeitig zurückzuzahlen.

Die Umtauschfrist beginnt am 7. Juni 2023 und endet voraussichtlich am 23. Juni 2023.

Inhaber der Umtauschschuldverschreibungen, die von der Mehrerwerbsoption Gebrauch machen wollen, können innerhalb der Umtauschfrist in schriftlicher Form unter Verwendung des über ihre Depotbank zur Verfügung gestellten Formulars oder in sonstiger schriftlicher Form über ihre Depotbank ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Schuldverschreibungen abgeben. Ein Mehrbezug ist nur für einen Nennbetrag von 1.000,00 Euro oder einem Vielfachen davon möglich.

Inhaber der Anleihe 2018/2023, die ihre Anleihe zum Umtausch anbieten wollen, erhalten bei Durchführung des Umtauschangebots je Umtauschschuldverschreibung mit einem Nennbetrag von jeweils 1.000,00 Euro eine Schuldverschreibung 2023/2026 im Nennbetrag von je 1.000,00 Euro sowie zusätzlich einen Barausgleichsbetrag in Höhe von 15 Euro und die aufgelaufenen Stückzinsen der Anleihe 2018/2023.

Die Schuldverschreibungen werden zum Ende der Laufzeit, am 12. Juli 2026, zum Nennbetrag von 1.000,00 Euro je Schuldverschreibung zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen zurückgezahlt.

Die Schuldverschreibungen können von der Emittentin vorzeitig entsprechend den Anleihebedingungen gekündigt werden. In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung zum Nennbetrag zzgl. vor dem Tag der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen und einer Rückzahlungsprämie gemäß den Anleihebedingungen (10.2).

Es ist vorgesehen, den Emissionserlös aus der Anleihebegebung zur Refinanzierung der Anleihe 2018/2023 und zur Fortsetzung der Strategie des anorganischen und organischen Wachstums, unter anderem durch den Erwerb von Mehrheitsbeteiligungen an Unternehmen der Live- Entertainment- Branche, zu verwenden.

Nordic Bonds sind Unternehmensanleihen, die auf skandinavischem Recht basieren. Die geplante Anleihe der DEAG ist nach norwegischem Recht strukturiert. Mit circa 50 Milliarden Euro an ausstehendem Volumen und einer mehr als 20-jährigen Historie ist der Nordic-Bond-Markt ein etablierter, europäischer Anleihemarkt. Seit ungefähr 2018 nutzen auch deutsche Emittenten regelmäßig den Nordic-Bond-Markt, in dem vor allem internationale, professionelle Asset Manager, Vermögensverwalter und Family Offices als Investoren auftreten. Die Anleihebedingungen (Bond Terms) werden vertraglich zwischen der DEAG und dem Treuhänder (Nordic Trustee) vereinbart. Dabei agiert der Treuhänder im Namen der Investoren. Der Anleiheprospekt wird für das öffentliche Angebot in Deutschland und Luxemburg genutzt.

Detaillierte Informationen zur Anleihe, einschließlich einer Beschreibung der Risiken, die mit einer Investition in die Schuldverschreibungen verbunden sind, finden Sie im Wertpapierprospekt der DEAG Deutsche Entertainment AG. Jede Entscheidung, in die Schuldverschreibungen zu investieren, darf nur auf der Grundlage der im Prospekt enthaltenen Informationen getroffen werden.